Versorgung auf Rezept – Ihre Produkte auf Kassenkosten
Aufsaugende Inkontinenzhilfen sind Hilfsmittel der Krankenkasse: Bei entsprechender Ausprägung übernimmt die Kasse die Versorgung auf Rezept – ein Pflegegrad ist nicht nötig, der Eigenanteil ist gedeckelt.
So funktioniert es
- Rezept einholen – jeder Vertragsarzt (Hausarzt, Urologie, Gynäkologie) darf verordnen.
- Über den Partner abwickeln – den Rezept- und Kassenweg übernimmt unser Partner Geria+med als zugelassener Vertragspartner: Belieferung nach Hause und Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse.
- Regelmäßig beliefert werden – passend zum Bedarf, ohne dass Sie sich um Nachschub kümmern müssen.
Was es kostet
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt höchstens 10 € im Monat (Kinder und Jugendliche sind befreit). Die aufzahlungsfreie Grundversorgung ist garantiert – höherwertige Wunschprodukte können freiwillige Mehrkosten verursachen.
Direktkauf vs. Rezept – was passt?
| Direktkauf (hier im Shop) | Auf Rezept (über Geria+med) | |
|---|---|---|
| Für wen | schneller, flexibler Bedarf; ohne Rezept | dauerhafter, medizinisch notwendiger Bedarf |
| Kosten | Produktpreis | gesetzliche Zuzahlung, max. 10 €/Monat |
| Ablauf | sofort bestellen | Rezept + Vertragspartner |
Beides ist möglich – wählen Sie, was zu Ihrer Situation passt. Hintergrundwissen liefert der unabhängige Ratgeber.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad? Nein. Inkontinenzhilfen zahlt die Krankenkasse nach § 33 SGB V, unabhängig vom Pflegegrad.
Kann ich trotzdem hier direkt kaufen? Ja. Der Direktkauf steht unabhängig vom Rezeptweg offen.
Quellen & Stand: § 33 SGB V; GKV-Spitzenverband, Produktgruppe 15. Stand: 06/2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist Ihre Kasse.